Landkauf für den Biber
In nur sechs Wochen gelang es der GNA 2010, eine knapp 4.000 m² große Fläche an der Schmalen Sinn im südhessischen Main-Kinzig-Kreis zu kaufen und damit langfristig als Lebensraum für den Biber zu sichern. Die Fläche an der hessisch-bayerischen Grenze befindet sich heute im Eigentum der GNA, die damit die Betreuung und die langfristige Pflege übernimmt.
Unser Biberland an der Schmalen Sinn
Die Talaue ist durchzogen vom Bachlauf der Schmalen Sinn. Den Bach begleitet ein Erlen-Auenwald und feuchter Eichen-Hainbuchenwald. Eingestreut in das Feucht- und Nassgrünland sind Riede und Röhrichte.
Hier befindet sich das von Bibern besetzte Revier "Schmale Sinn Oberzell Landesgrenze" mit einer Biberburg.
Schutzstatus
Das Areal ist Teil des FFH-Gebietes „Biberlebensraum Hessischer Spessart (Jossa und Sinn)" mit der NATURA 2000-Nummer 5723-350. Das FFH-Gebiet wurde im Jahr 2002 im Rahmen einer Grunddatenerhebung fachlich begutachtet. Es umfasst Abschnitte, die in den Forstamtsbereichen von Schlüchtern und Jossgrund liegen und hat eine Größe von 749,9 ha.
Bereiche der Talaue mit den Fließgewässern Jossa und Sinn wurden 2001 im Rahmen der 3. Tranche als FFH-Gebiet an die EU gemeldet. Im Jahr 2004 wurde der „Biberlebensraum“ in der 4. Tranche um weitere Fließge-wässerabschnitte der Schmalen Sinn und einen Abschnitt des Hemmers-baches erweitert.
Besondere Tierwelt - besonderer Schutz
Seit dem Jahr 2013 gibt es Nachweise des Fischotters (Lutra lutra), der Jossa, Sinn und Schmale Sinn als Streifgebiete nutzt. Obwohl in der Grunddatenerhebung keine gezielte Untersuchung von Anhang IV–Arten vorgenommen wurde, konnten noch weitere Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Gebiet festgestellt werden:
- Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)
- Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
- Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
- Wildkatze (Felis sylvestris)
Als weitere Art nach Anhang V der FFH-Richtlinie kommt die Äsche (Thymallus thymallus) in den Fließgewässern vor.
Darüber hinaus ist das Gebiet für folgende Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie von großer Bedeutung: Schwarzstorch, Eisvogel, Mittelspecht und Schwarspecht. Zudem kommt die Wasseramsel vor.
Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt (2019): Bewirtschaftungsplan für das FFH- Gebiet „Biberlebensraum Hessischer Spessart“, gültig ab 2020
Schützenswerte Vegetation in der Schmalen Sinn
- Pinselblättrige Wasserhahnenfuß
- Brunnenmoos
- Haken-Wasserstern
- Flachfrüchtiger Wasserstern
Schützenswerte Vegetation an der Schmalen Sinn
- Krautschicht: Mädesüß, Zittergras, Hain-Sternmiere
- Strauchschicht: Pfaffenhütchen, Trauben-Kirsche, Schneeball, Weide
Geschichte des Bibers in Hessen
Der Biber breitet sich seit mehr als 20 Jahren in Hessen aus. Heute finden sich Biberreviere nicht nur im Main-Kinzig-Kreis, sondern auch in den Land-kreisen Fulda und Hersfeld-Rothenburg, in der Wetterau und im Odenwald-kreis. Während im Main-Kinzig-Kreis in 2010 etwa 132 Biber in 44 Revieren lebten, sind es heute rund 106 Biberreviere. Grob gerechnet entspricht ein Revier meist 2 bis 4 Tieren. Damit liegt der Bestand heute wahrscheinlich bei ca. 200 bis 400 Tieren (Schätzung auf Basis der Revierzahl). Der Main-Kinzig-Kreis gehört damit zu den biberreichsten Regionen in Hessen
Unser Schutzkonzept
Unser Ziel ist es, dem Biber einen Lebensraum zu sichern, in dem seine landschaftsgestaltende Aktivität kein Konfliktpotential mit anderen Land-nutzungen durch den Menschen darstellt. Die Maßnahmen:
- In Kooperation mit den bayerischen Naturschutzbehörden wurden
länderübergreifend Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. - Die Fläche wird nicht landwirtschaftlich bearbeitet und soll auch in der Zukunft sich selbst überlassen bleiben.
- Die langfristige Betreuung durch die GNA ist sichergestellt.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung und Information.
- Infotafeln wie bspw. in den Feuchtwiesen von Aufenau.
- NEU: Faltblatt zum Biber (2026)
Presseecho
Patenschaft für einen Biber
Eine Patenschaft für einen Biber ist eine wunderbare Möglichkeit,
den Naturschutz und den Erhalt von Lebensräumen zu unterstützen.
Patenschaftsbeiträge gelten als Spende und sind steuerlich absetzbar.
Eine Bestätigung über Ihre Zuwendung(en) erhalten Sie unaufgefordert
ab 50 Euro/Jahr, wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen.
Sollten Sie auch für einen kleineren Betrag eine Spendenbescheinigung benötigen, sprechen Sie uns einfach an.
Wichtig: Sie können Ihre Patenschaft natürlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder beenden.
Wer möchte, erhält eine schöne Patenschaftsurkunde.